Bei Bitcoins handelt es sich um im Jahr 2009 eingeführtes virtuelles Geld, das entweder erarbeitet oder erworben werden kann. Es hat keinen „inneren“ also einen Materialwert, weshalb sich der Wert einzelner Bitcoins nach Angebot und Nachfrage richtet. Dass man als Teilnehmer über Bitcoins verfügt, wird über kryptographische Schlüssel nachgewiesen. Überweisungen erfolgen anonym zwischen den Teilnehmern innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes auf elektronischem Weg. Wurde eine Zahlung durch das Netzwerk bestätigt, was 10 bis 60 Minuten dauern kann (je nachdem ob und in welcher Höhe man eine zusätzliche Gebühr abführt), kann sie nicht mehr widerrufen werden. Zur Sicherheit und Nachweisbarkeit wird jede Übermittlung mit einer digitalen Signatur versehen. Jeder Nutzer bekommt einen privaten Schlüssel, mit dem er Transaktionen autorisiert. Das Konto wird in einer öffentlichen Datenbank geführt. Bitcoins werden wie „echtes“ Geld behandelt und können daher an Online-Börsen gegen andere Währungen umgetauscht werden.
Es gibt bereits erste Urteile zur Behandlung von Bitcoin aus den USA. Der zuständige Richter hatte das Zahlungsmittel als „Geld“ im rechtlichen Sinne eingestuft. Wie die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung Bitcoins einordnen und behandeln wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher vorhergesagt werden. Sollte sich die Zahlungsart durchsetzen, werden umfangreiche gesetzliche Anpassungen erforderlich sein, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ebay denkt bereits darüber nach, Bitcoins als Zahlungsmittel zuzulassen. Ob und wann sich Bitcoins als zulässiges Zahlungsmittel im Online-Handel durchsetzt, bleibt abzuwarten.
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