Der Beweis bezeichnet die Feststellung eines Sachverhalts als Tatsache im gerichtlichen Verfahren auf Grund richterlicher Überzeugung (Wikipedia). In einem Zivilprozess obliegt es den Parteien, den Richter von ihren Behauptungen zu überzeugen. Sie müssen also dafür sorgen, dass sie die behaupteten Tatsachen auch beweisen können. In einem Strafprozess ist es der Staat in Form seiner Ermittlungsorgane (Staatsanwaltschaft und Polizei), der sämtliche Beweise (sowohl für als auch gegen den Angeklagten) erbringen muss.
Die Beweisfindung verläuft in 3 Schritten. Ist ein Beweis überhaupt erforderlich, muss die beweisbelastete Partei ein Beweismittel für die behauptete Tatsache benennen. In der Beweisaufnahme nimmt das Gericht diese Beweismittel dann wahr. Sei es durch Befragung des angebotenen Zeugen oder Sachverständigen oder Begutachtung einer vorgelegten Urkunde. Nach der Wahrnehmung würdigt der Richter die Beweismittel danach, ob sie ihn vom Vorliegen der behaupteten Tatsache überzeugen konnten. In der Beweiswürdigung ist der Richter frei und nicht an bestimmte Beweisregeln gebunden (freie richterliche Beweiswürdigung, siehe dort).
Beweismittel sind Zeugen, Sachverständige, Urkunden, Augenschein und (unter bestimmten Voraussetzungen auch) die Verfahrensparteien (Kläger und Beklagter) selbst.
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