Als Betreiber eines Online-Shops müssen Sie zum Schutz Ihrer Kunden bestimmten Informations- und Hinweispflichten nachkommen. Auch wenn Sie als Händler auf anderen Online-Plattformen auftreten, müssen Sie diese Pflichten erfüllen. Für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus müssen Sie Ihren Kunden einen bestimmten Hinweis geben. Wie dieser Hinweis auszusehen hat, entnimmt man den Regelungen des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“ kurz Batteriegesetz (BattG). Einige Onlinehändler wissen gar nicht, dass ein Hinweis erfolgen muss, sobald Sie in Ihrem Online-Shop oder auf einer anderen Plattform Waren zum Kauf anbieten, die mit Batterie, Akku, etc. geliefert werden.
Vielleicht hat der ein oder andere von Ihnen schon mal eine Abmahnung aufgrund einer fehlenden Information zur Batterieentsorgung erhalten und sich darüber, verständlicher Weise, sehr geärgert. Natürlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, das ganze Batteriegesetz in Ihren Angeboten abzudrucken. Um Ihren Online-Shop oder eine weitere Internetpräsenz rechtssicher zu gestalten, müssen Sie Ihre Kunden jedoch über die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus informieren. Damit Sie dieser Informationspflicht nachkommen können, erhalten Sie bei der Buchung eines unserer Schutzpakete den passenden Rechtstext nach Maßgabe des Batteriegesetzes und unternehmen so einen großen Schritt gegen lästige Abmahnungen.
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