Muss ich unfreie Rücksendungen nach Widerruf annehmen und bezahlen?
Muss ich unfreie Rücksendungen nach Widerruf annehmen und bezahlen?
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Muss ich meine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung einfügen?
Ich habe eine Abmahnung erhalten, was soll ich tun?
Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Wie funktioniert der neue Service "2 Fragen an Protected Shops"?
Kann ich meine Rechtstexte für den Onlineshop auch auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon verwenden?
Seit der Rechtsänderung am 13.6.2014 werden wir immer wieder gefragt, ob die E-Mail, die dem Kunden den Eingang seiner Bestellung bestätigen soll, bereits die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten muss. Die Beantwortung dieser Frage ist ohne nähere Ausführungen leider nicht möglich. Zwischen der „Bestelleingangsbestätigung“ und der „Vertragsbestätigung“, die beide zum gesetzlichen Pflichtprogramm für Online-Händler gehören, bestehen durchaus Unterschiede. Dennoch könnten beide Pflichten mit nur einer E-Mail erfüllt werden.
Für Onlinehändler ist es oft wichtig, zu wissen, ob ein Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Denn gegenüber Unternehmern gilt der Verbraucherschutz nicht, es muss kein Widerrufsrecht gewährt werden und die Gewährleistung lässt sich einschränken. Jedoch stellt sich jedoch oft das Problem, dass für den Onlinehändler bei einer Bestellung nicht klar ersichtlich ist, ob es sich bei dem Kunden um ein Verbraucher oder Unternehmer handelt. Wie kann der Onlinehändler hier vorgehen?
Können die Rechtstexte auch für Dienstleistungen verwendet werden?
Welche Rechtstexte bekomme ich von Ihnen?