Muss ich auf die europäische OS-Plattform hinweisen, obwohl ich weniger als 10 Mitarbeiter beschäftige?
Ja! Alle Online-Händler, die in der EU niedergelassen sind, müssen auf die von der EU-Kommission erstellte sog. „OS-Plattform“ hinweisen und zwar unabhängig von der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter. Sie müssen die Internetadresse, unter der das Portal erreichbar ist, sowie die eigene E-Mail-Adresse für Verbraucher leicht zugänglich auf ihrer Webseite zur Verfügung stellen.
Das gilt auch, obwohl die Plattform selbst noch nicht genutzt werden kann. Für Kunden von Protected Shops stehen die aktualisierten Rechtstexte seit dem 07.01.2016 zum Download bereit!