Muss die WEEE-Nummer auf meiner Webseite angeben werden, z.B. im Impressum? (Update vom 28.10.2015)

 

Ja, Online-Händler, die sich im eigenen Namen bei der Stiftung EAR registriert und eine WEEE-Nummer erhalten haben, sind seit Inkrafttreten des neuen Elektrogesetzes am 24.10.2015 verpflichtet, diese innerhalb ihres Webshops anzugeben. Im Gegensatz zur alten Rechtslage muss die Angabe nicht länger nur im schriftlichen Geschäftsverkehr (also beispielsweise auf Rechnungen und Lieferscheinen) erfolgen, sondern bereits beim „Anbieten“. Die WEEE-Nummer muss seit dem 24.10.2015 deshalb auch im Webshop, z.B. innerhalb des Impressums, genannt werden.

Hintergrund:

Wer Elektro- oder Elektronikgeräte vertreibt, muss darauf achten, dass die entsprechenden Hersteller bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert sind. Andernfalls ist der Händler zur Registrierung verpflichtet. Die daraufhin an ihn vergebene WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment) muss er beim Anbieten und auf Rechnungen angeben (§ 6 Abs. 3 ElektroG n.F.)