Kann ich meine Rechtstexte für den Onlineshop auch auf Marktplätzen wie eBay oder Amazon verwenden?

 

Nein!

Sie begeben sich in höchste Abmahngefahr, wenn Sie etwa die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die Widerrufsbelehrung, die wir Ihnen entweder für die Nutzung im eigenen Webshop oder einer Plattform generiert haben, für den jeweils anderen Vertriebsweg nutzen.

Die Plattformbetreiber geben ihren Händlern bestimmte Bedingungen vor, damit sie ihre Waren auf den Marktplätzen anbieten dürfen (etwa die Dauer der Widerrufsfrist). Diese werden in unseren Rechtstexten entsprechend berücksichtigt. In den Texten für andere Vertriebswege fehlen sie aber zwangsläufig. Hinzu kommt, dass für die verschiedenen Plattformen unterschiedliche Vorgaben gelten. D.h. es können beispielsweise auch keine eBay-Texte für den Verkauf über Amazon verwendet werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass unsere Haftungsübernahmegarantie nur für die bei uns abgesicherten Internetpräsenzen gilt. Verwenden Sie die von uns generierten Dokumente zusätzlich auch für andere Shops, übernehmen wir keine Kosten, wenn es zu einer Abmahnung kommt.