Ebay-Händler aufgepasst: Laut Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09 des OLG Hamburg, können nicht korrekte Informationen innerhalb der rechtlichen Angaben über den Anbieter nicht durch ein richtiges Impressum auf der mich-Seite “geheilt“ werden.

 

Ebay-Händler aufgepasst: Laut Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09 des OLG Hamburg, können nicht korrekte Informationen innerhalb der rechtlichen Angaben über den Anbieter nicht durch ein richtiges Impressum auf der mich-Seite “geheilt“ werden. Demzufolge liegt in dieser Zusammenstellung ein Impressumsverstoß und somit ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor, der auch nicht unwichtig ist, da die korrekten Informationen im Impressum besonders für die Kontakt-Aufnahme des Nutzers eine tragende Bedeutung haben.

Es werden also immer noch hohe Anforderungen an ein Impressum mit korrekten Angaben gestellt.

Zur Erstellung Ihres Impressums können Sie gerne auch den Impressum Assistent von Protected Shops verwenden.