Mit dem Jahr 2017 geht im rechtlichen Bereich des Online-Handels wieder mal ein spannendes und ereignisreiches Jahr zu Ende. Wir nehmen das zum Anlass und schauen auf das in rechtlicher Hinsicht keinesfalls langweilige Jahr 2017 zurück. In unserem Jahresrückblick haben wir die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Online-Händler zusammengefasst.

VSBG: Neue Informationspflicht- Verbraucherstreitbeilegung

Seit 01.01.2017 bestehen neue Informationspflichten für Online-Händler aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Shop-Betreiber mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen auf ihrer Webseite- am Besten im Impressum und in den AGB- darüber informieren, ob sie sich an einem Streitbeilegungsverfahren beteiligen oder ob sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Auch wenn sie sich nicht an einem Verfahren zu außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle beteiligen möchten, müssen sie darauf hinweisen.

Mehr zu den Pflichten nach dem VSBG erfahren Sie hier.

Neues Verpackungsgesetz

Am 12. Mai hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das am 01. Januar 2019 in Kraft tritt, den Bundesrat passiert. Das VerpackG ersetzt die bisher geltende Verpackungsverordnung und sieht neue Regelungen für das Inverkehrbringen, die Rücknahme, Sortierung und Verwertungen von Verpackungen vor. Ziel des Gesetzes ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Recyclingquote zu steigern.

Hersteller und Vertreiber –also auch Online-Händler- von sog. systembeteiligten Verpackungen müssen sich unabhängig von der Verpackungsmenge  bei einer neu eingerichteten Zentralen Stelle registrieren lassen. Zudem bestehen umfangreiche Meldepflichten. Bis zum in Kraft treten des VerpackG ist zwar noch eine Weile Zeit, aber Online-Händler sollten sich um eine frühzeitige Umsetzung der Pflichten kümmern und sich rechtzeitig registrieren lassen. Im Falle eines Verstoßes drohen hohe Bußgelder oder kostenpflichtige Abmahnungen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Keine Zusatzgebühren bei Kreditkartenzahlung

Online-Händler dürfen künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Der Bundestag hat diese Regelung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie im Juni getroffen. Die Richtlinie soll europaweit die Sicherheit von bargeldlosen Zahlungen im Internet weiterentwickeln.

Die Änderungen treten zum 13. Januar 2018 in Kraft. Onlinehändler, die Kartenzahlung anbieten, müssen bis dahin ihre Rechtstexte und technischen Systeme mit denen Entgelte automatisiert vereinbart und abgerechnet werden können an die neue Rechtslage anpassen. Ansonsten besteht Abmahngefahr.

Unsere Kunden, die von diesem Gesetz betroffen sind, werden wir in einem Newsletter informieren.

ElektroG: Bußgelder bei Rücknahme Elektrogeräten

Das Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet Online-Händler zur Rücknahme von Altgeräten. Die Rücknahmepflicht wurde in diesem Jahr konkretisiert und hat auch Auswirkungen im Online-Handel. Händler, die Elektrogeräte vertreiben, sind seit dem 01. Juni verpflichtet, 5 Altgeräte einer Geräteart zurückzunehmen. In der Praxis wird sich für Online-Händler allerdings nicht viel ändern, denn nur wenige Kunden dürften mehr als 5 Altgeräte einer Geräteart besitzen und diese auch zurückgeben wollen. Offen gelassen hat der Gesetzgeber in welcher Zeitspanne die Geräte zurückgegeben werden dürfen. Das Gesetz regelt nicht näher, ob Händler 5 Altgeräte pro Monat, pro Jahr oder pro Rückgabe zurücknehmen müssen. Neu sind die Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Rücknahmepflicht. Hier droht ein droht ein Bußgeld bis zu 100.000 €.

Mehr zu den Pflichten nach dem VerpackG erfahren Sie in diesem Beitrag.

Verbot von kostenpflichtigen 0180-Nummern bei Service-Hotlines

Lange erwartet wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu kostenfreien Service-Hotlines. Der EuGH entschied im März (Urt.v.02.03.2017), dass Unternehmen, die eine kostenpflichtige 0180-Nummer für ihren Kundenservice eingerichtet haben, keine Extrakosten für Anliegen, die den Vertrag eines Kunden betreffen, verlangen dürfen. Kosten, die höher sind als bei einem gewöhnlichen Anruf ins Fest- oder Mobilfunknetz, dürfen für Kunden künftig keine mehr entstehen. Um Abmahnungen zu vermeiden, müssen Online-Händler für Fragen zum Vertrag  eine zusatzkostenfreie Festnetz-, Mobil- oder sogar eine Gratisnummer für diesen Zweck einrichten.

Näheres zu dem Urteil erfahren Sie hier.

Kein Verkauf von Bio-Lebensmitteln ohne Zertifizierung

Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen eine Zertifizierung vorweisen können. Dies hat der EUGH im Oktober entschieden (Urt.v.12.10.2017) und damit die lang umstrittene Frage beantwortet, ob die EU- Verordnung Nr. 834/2007 („EU-Öko-Verordnung“), die eine Zertifizierung von Bioprodukten vorsieht, auch für den Online-Handel gilt. Im Einzelhandel können Händler in der EU Kontrollen der Lebensmittelaufsichtbehörden umgehen, wenn sie direkt an Endverbraucher verkaufen und sie die Produkte weder aus einem Drittland importieren noch selbst herstellen. Für den Online-Handel bedeutet dies, dass der Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle auf der Shop-Webseite genannt werden muss. Die Codenummer der Kontrollstelle ist in unmittelbar räumlicher Nähe zu den Begriffen „Bio“ und/oder „Öko“ bzw. im selben Sichtfeld wie das Bio-Logo abzubilden.

Mehr darüber erfahren Sie in diesem Beitrag.

Tabakwerbung auf Startseite ist wettbewerbswidrig

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls im Oktober entschieden hat (Urt.v. 05.10.2017), gelten für Webseiten von Unternehmen die gleichen strengen Verbote bei der Werbung mit Tabakerzeugnissen wie für Zeitungen. Damit ist es auch auf der Startseite des Internetauftritts verboten, Werbung für Tabak zu machen. Ob die beworbenen Produkte verkauft werden, ist unerheblich. Zulässig bleibt nach dem BGH Tabakwerbung nur in Zeitschriften und Magazinen, die sich nicht an eine breite Öffentlichkeit wenden.

Online-Händler, die Tabak oder Tabakprodukte vertreiben, sollten sicherstellen, dass auf ihren Internetauftritten keine Werbung für Tabak oder Tabakerzeugnisse dargestellt wird, um keine Abmahnung zu riskieren. Auch E-Zigaretten und Liquids sind von dem Werbeverbot erfasst.

Mehr zu dem Urteil erfahren Sie hier.

AUSBLICK: WAS ONLINE-HÄNDLER 2018 ERWARTET

Datenschutzgrundverordnung: Die DS-GVO wird verbindlich

Ein wichtiges Thema für Online-Händler wird im neuen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Am 25.05.2018 werden die Regelungen der DS-GVO europaweit verbindlich. Datenschutzgesetze sind zwar in der EU nichts Neues, aber mit der DS-GVO kommen auf Online-Händler zahlreiche neue Dokumentations-, Informations- und Meldepflichten zu. Dazu gehören u.a. Datenfolgenabschätzungen und die Umsetzung datenschutzfreundlicher Voreinstellungen.

Online-Händler sollten frühzeitig mit der Anpassung beginnen, denn bei einem Verstoß gegen die DS-GVO drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu zwei Prozent des gesamten Jahresumsatzes betragen können.

Wir informieren Sie in allen relevanten Bereichen über die Änderungen und bieten unseren Service bei der Umsetzung der Plichten nach der DS-GVO an.

Widerrufsrecht bei Hygieneprodukten

Spannend bleibt auch wie sich der BGH zum Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln äußern wird. Produkte, die aus Gründe der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. weil sie entsiegelt wurden). Der BGH hatte einen Rechtsstreit über die Frage zu entscheiden, ob die Schutzfolie einer Matratze als Versiegelung anzusehen ist und die Matratze daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Da bei dieser Entscheidung EU-Recht eine Rolle spielt hat der BGH die Frage dem EuGH vorgelegt und das Verfahren damit ausgesetzt.

Der EuGH soll jetzt klären, welche Anforderungen an eine Versiegelung zu stellen sind.

FAZIT

Im Online-Handel ist das Risiko groß wegen der Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Eine wichtige Rolle spielen auch die Vorgaben aus Europa, wie die Datenschutzgrundverordnung, die zum 25.05.2018 verbindlich wird und neue Herausforderungen für Online-Händler bereit hält. Welche Neuerungen 2018 darüber hinaus bringen wird, wird sich zeigen.

Wir informieren Sie auch 2018 über die rechtlichen und gesetzlichen Entwicklungen im E-Commerce und unterstützen Sie beim abmahnsicheren Handel.