Werben mit Garantien durch Amazon-Händler
Wer auf Amazon Waren verkauft und mit Garantien wirbt, muss derzeit mit Abmahnungen durch den IDO Verband rechnen, wie im Internet berichtet wird.
Eine Garantiewerbung ist nur dann zulässig, wenn über die Garantiebedingungen informiert wird und ein Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers und darauf erfolgt, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Das gilt nicht nur für den Verkauf über Amazon und andere Online-Marktplätze, sondern auch für den eigenen Webshop.
Problematisch bei dem Verkauf über Amazon ist, dass Marketplace-Händler teilweise keinen Einfluss auf die Angebotsdarstellung haben. Hängen sie sich an ein Angebot an, in dem – rechtswidrig – mit einer Garantie geworben wird, kann auch das zu Abmahnungen führen.