LG Bochum: Beauftragter Web-Designer haftet für Urheberrechtsverletzungen beim Einbau von Bildern auf Homepage
Onlineshop-Betreiber, die ihre Webseite erstellen oder erneuern lassen wollen, beauftragen dafür häufig einen Webdesigner. Wenn der Webdesigner die Bilder ohne Nennung des Urhebers auf der Webseite einbindet, muss er dem Kunden Schadensersatz bezahlen, falls der Kunde abgemahnt wird. Das ist nicht außergewöhnlich- interessant ist allerdings, dass der Webdesigner dabei nur in Grenzen haftet, wie das LG Bochum (Urt.v.16.08.2016, Az.: 9 S 17/16) kürzlich entschieden hat.