Angaben zur Warenverfügbarkeit: 2 Szenarien, die Abmahnungen zur Folge haben (können) [Update-Zalando]
Im Gegensatz zum stationären Handel ist für den potenziellen Käufer beim Online-Shopping nicht offenkundig, ob der von ihm gewünschte Artikel noch vorrätig ist oder nicht. Er muss sich diesbezüglich auf die Angaben des Shop-Betreibers verlassen. Für Online-Händler stellt diese Information jedoch eine potenzielle Abmahnquelle dar, wie aktuelle Fälle zeigen.