BGH: Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor eBay-Bedingungen
Ebay-Verkäufer dürfen im Rahmen einer “Sofort-Kaufen”-Aktion von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform eBay abweichen und ihre individuelle Preisvereinbarung geltend machen, sofern diese eindeutig erkennbar war. Dies hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 15.02.2017).