Verbot von Zahlartgebühren: Welche Zahlarten sind betroffen?

Auch bisher durften Online-Händler schon keine beliebigen Gebühren für bestimmte Zahlungsarten berechnen. Ein Zuschlag für eine Zahlungsart (z.B. Kreditkartenzahlung) durfte nur erhoben werden, wenn mindestens eine gängige kostenfreie Zahlungsart angeboten wurde. Seit dem 13. Januar 2018 dürfen Händler keine gesonderten Gebühren mehr für eine bestimmte Zahlart erheben. Grund dafür ist die Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie. Keine Zahlungsentgelte dürfen mehr erhoben werden bei folgenden Zahlarten: SEPA-Lastschrift (Sowohl Basis- als auch Firmenlastschrift) SEPA-Überweisung Nur gegenüber Verbrauchern: Gängige Kreditkarten (Visa, Mastercard) Bezahlung per „Sofort-Überweisung“ Eigentlich nicht betroffen ist dagegen PayPal. Bei PayPal kommt in der Praxis ein SEPA-Lastschrift-Verfahren, eine Überweisung oder eine Kreditkarte zur Anwendung. Der Finanzausschuss des Bundestages allerdings entschied, dass das Gesetz Dreiparteien-Bezahlsysteme und PayPal nicht erfassen soll.  In der Praxis spielt dies jedoch keine Rolle, da PayPal zum 09.01.2018 seine AGB geändert hat. Seither  ist es Händlern untersagt für die Nutzung von PayPal Entgelte zu verlangen. Im Fall einer Zuwiderhandlung müssen Händler mit der Sperrung ihres Kontos bei PayPal rechnen. Noch umstritten ist, ist ob die Bezahlung mittels Nachnahme von dem Verbot erfasst ist. Bei der Zahlart Nahnahme übergibt der Postbote das Paket an den Besetller und erhält den Betrag für den bestellten Artikel  in bar. Nur bargeldlose Zahlarten sind [...]

2018-02-27T17:36:45+02:0026. Februar 2018|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , , |

Online-Shopping ohne Grenzen: EU beschließt Lockerung von Geoblocking

Bislang kommt es in der EU – trotz Binnenmarkt – sehr häufig vor, dass online bestellte Waren oder Inhalte (Songs, Filme) nicht über Landesgrenzen hinweg verkauft oder ausgeliefert werden (Geoblocking). Onlinehändler können Kunden die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte verweigern. Jetzt müssen Online-Händler sich darauf einstellen, dass sie bald europaweit ohne standortbezogene Hindernisse verkaufen oder ihre Dienstleistungen anbieten müssen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine zumindest teilweise Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings geeinigt. Kaufen im gesamten Binnenmarkt möglich Im Zuge der Digitalisierung des Binnenmarkts können Online-Shopper künftig selbst wählen, bei welchem Online-Shop mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat sie einkaufen möchten, ohne gesperrt oder umgeleitet zu werden. Händler können Verbraucher außerdem nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen. Auch die Nutzung von Abonnements von Streamingdiensten wie z.B. Netflix wird im Ausland möglich sein. Neue Regelungen nach Lockerung Geoblocking Zwar müssen Onlinehändler auch zukünftig nicht selbst von sich aus in jedes europäische Land liefern. Allerdings müssen sie es Verbrauchern in EU- Mitgliedsländern ermöglichen, die Ware abholen zu lassen oder sich die Lieferung auf eigene Faust zu organisieren. [...]

2017-12-12T14:09:19+02:0012. Dezember 2017|Kategorien: Aktuelles, Allgemein|Tags: , , |

BGH legt EuGH Fragen zum Widerrufsrecht beim Matratzenkauf vor

Der BGH hat die Fragen verkündet, die er dem EuGH zum Widerrufsrecht beim Kauf einer Matratze vorgelegt hat. Was war geschehen? Ein Kunde bestellte über die Internetseite eines Matratzenhändlers eine Matratze, die er nach Erhalt wieder zurückschickte. Allerdings hatte er zuvor die Schutzfolie entfernt. Der Händler ist der Auffassung, dass er die Matratze daher nicht zurücknehmen muss. Kein Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln Entsiegelte Produkte sind theoretisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn sie aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Ob  die Schutzfolie einer Matratze als Versiegelung anzusehen ist und daher vom Widerrufrecht ausgeschlossen ist, ist unklar. Vorlage an den EuGH Der BGH, der den Rechtstreit entscheiden muss, hat dem EuGH zwei Fragen zum Widerrufsrecht aus dem Verfahren vorgelegt, da die Grundlage des Widerrufsrechts im Fernabsatz die EU-Verbraucherrechterichtlinie ist und daher bei der Entscheidung EU-Recht eine Rolle spielt. Ist die Matratze ein Hygieneartikel? Nach § 312 g Abs. 2 S.1 Nr. 3 BGB ist das Widerrufsrechts in den Fällen ausgeschlossen, in denen versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Ob die Matratze, die zwar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt, aber durch [...]

2017-11-24T11:42:36+02:0021. November 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , |

EUGH: Online-Händler müssen sich beim Verkauf von Bio-Produkten zertifizieren lassen

Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen ihre Waren kontrollieren lassen und eine Zertifizierung vorweisen können. Dies hat aktuell der EUGH entschieden und damit die lang umstrittene Frage beantwortet, ob die EU- VO Nr. 834/2007 („EU-Öko-Verordnung“), die eine Zertifizierung von Bioprodukten vorsieht, auch für den Online-Handel gilt (Urteil vom 12.10.2017 - C 289/16). Im Einzelhandel können Händler in der EU Kontrollen der Lebensmittelaufsichtbehörden umgehen, wenn sie direkt an Endverbraucher verkaufen und sie die Produkte weder aus einem Drittland importieren noch selbst herstellen.

2017-11-24T14:33:30+02:0023. Oktober 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , , , |

Neues Verpackungsgesetz (VerpackG): Zentrale Stelle wurde geschaffen

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Für Onlinehändler, die einem Dualen System (z.B. Grüner Punkt) angeschlossen sein müssen, besteht dann die Pflicht, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren.

2017-11-27T11:48:27+02:009. September 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , , |

EuGH soll klären, was Hygieneartikel sind

Im Online-Handel steht Verbrauchern grundsätzlich bei ihren Einkäufen ein Widerrufsrecht zu. Doch nicht für alle Waren, die online gekauft werden, gibt es ein Widerrufsrecht. Davon sind beispielsweise Waren ausgenommen, die nach Widerruf nicht erneut angeboten werden können, weil sie aus hygienischen Gründen nicht dazu geeignet sind, erneut verkauft zu werden. Ob bei einer online gekauften Matratze das Widerrufsrecht aus Hygienegründen ausgeschlossen ist, hatte aktuell der BGH zu entscheiden.

2017-11-27T11:54:53+02:0024. August 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , , |

Elektrogesetz: Konkretisierung der Rücknahmepflicht für Online-Händler und hohe Bußgelder ab 01.06.2017

Bereits im Juli 2016 sind Online-Händlern mit dem neuen Elektrogesetz (ElektroG) umfangreiche Pflichten auferlegt worden. Händler sind seither verpflichtet, Elektroaltgeräte (EAG) kostenfrei zurückzunehmen, um sie dem Entsorgungskreislauf zurück zu führen. Ausführliche Informationen zu den Pflichten nach dem ElektroG finden Sie hier. Jetzt hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflicht konkretisiert und einen Bußgeldtatbestand einge-führt, der bei Verletzung der Pflicht relevant wird. Die Gesetzesänderung tritt zum 01.06.2017 in Kraft.

2017-11-28T12:38:23+02:0022. Mai 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , , |

Ab 20.05.2017: Strengere Auflagen beim Verkauf von E-Zigaretten, Liquids und Zubehör

Online-Händler, die Tabakwaren, E-Zigaretten und Zubehör verkaufen, aufgepasst: Ab 20.05.2017 dürfen einige Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquids deren Verkauf bisher erlaubt war, nicht mehr oder mit strengeren Auflagen verkauft werden. Grund ist der Ablauf einer in der EU-Tabakproduktrichtlinie (EU-RL 2014/40) vorgesehenen Frist.

2017-11-28T13:51:24+02:0016. Mai 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , |

BGH: Händler haften für fehlende Hersteller-Kennzeichnung

Fehlen auf einem Verbraucherprodukt Name und Anschrift des Herstellers, darf ein Händler die Ware nicht vertreiben. Daher muss der Händler vorher auch seine Waren auf diese Angaben hin prüfen. Versäumt er dies und vertreibt die Produkte dennoch, handelt er wettbewerbswidrig und haftet auf Unterlassung. Dies hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 12.01.2017).

2017-11-29T17:39:46+02:0030. März 2017|Kategorien: Aktuelles, Urteile|Tags: , , , |
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