Seit Anfang März 2015 führt eBay schrittweise einen neuen Rückgabeprozess ein, der nicht nur den Käufern das Leben erleichtern soll, sondern auch den Händlern. Sie sollen Zeit und Verwaltungsaufwand sparen und die Kommunikation mit dem Käufer reduzieren können, was die Betriebsabläufe ebenfalls vereinfachen dürfte. Was auf eBay-Händler zukommt, erfahren Sie hier:
Der angeschlagene Marktplatz ist bestrebt, seine Plattform sowohl für Käufer als auch für Verkäufer wieder attraktiver zu gestalten. Zu diesem Zweck führt er Maßnahmen ein, die die Verkaufsbedingungen vereinfachen sollen. Seit Anfang März 2015 ist die Implementierung eines neuen Rückgabeprozesses angelaufen. Diese steht in der Umstellungsphase noch nicht allen Käufern und Verkäufern zur Verfügung, wird für die Händler letztlich aber zur Pflicht.
Was sich künftig ändern wird
Bisher konnten die eBay-Verkäufer entscheiden, wie sie die Rückgabe – z.B. nach Widerruf – organisieren wollten. Sie konnten den Käufer verpflichten, sich direkt an sie zu wenden oder ihm auch die Rückabwicklung über eBay anbieten. Diese Wahlfreiheit wird sich nach Abschluss der Einführungsphase umdrehen. Dann wird sich der Käufer aussuchen können, ob er die Warenrückgabe über eBay abwickelt oder sich unmittelbar an den Händler wendet. Entscheidet er sich für den eBay-Rückgabeprozess, muss der Verkäufer ebenfalls alle weiteren Schritte darüber vornehmen.
Beide Parteien werden künftig Fristen innerhalb des Rückgabeprozesses unterworfen, der Verkäufer kann seine eigenen Bedingungen in den Prozess einarbeiten und hat die Möglichkeit, bei Missbrauch des Rückgabeprozesses durch den Käufer, seinen Servicestatus davon unberührt zu halten.
So wird es künftig funktionieren
Sobald die Einführungsphase abgeschlossen ist, kann der Käufer entscheiden, ob er die Warenrückgabe über eBay oder direkt mit dem Händler abwickeln will. Entscheidet er sich für die Abwicklung über eBay, stellt er über „Mein Ebay“ eine Rückgabeanfrage. Der Verkäufer erhält im Anschluss eine entsprechende E-Mail. In „Mein eBay“ kann der Verkäufer dann alles Weitere in die Wege leiten. Dort kann er ein Rücksendeetikett kaufen und an seinen Kunden übermitteln und die Rückerstattung beauftragen. Unter der neuen Rubrik „Rückgabe“ werden alle Rückgabeanfragen samt Status angezeigt.
Der Kunde kann einen Grund für die Rücksendung angeben, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gibt er allerdings an, die Ware sei „nicht wie beschrieben“ geliefert worden, kann der Händler einen „Fall“ eröffnen, sofern die Angabe nicht korrekt ist. Bei positiver Entscheidung bleibt sein Servicestatus unberührt. Dass soll den Missbrauch der Rückabwicklung über eBay verhindern.
Keine Pflicht zur Nutzung des eBay-Rückgabeprozesses nur in Ausnahmefällen
Zur Nutzung dieses eBay-internen Rückabwicklungsprozesses ist der Händler nur dann nicht verpflichtet, wenn sich sein Kunde direkt an ihn wendet. Auch der Umtausch und die Ersatzlieferung werden nicht über den neuen Prozess abgewickelt.
Aussichten
Ob eBay sein Ziel über die neuen Vorgaben erreichen wird, bleibt abzuwarten. Eine Analyse von „ChannelAdvisor“ hat gezeigt, dass Händler immer weniger Waren mittels Auktionen verkaufen. Hingegen steigt die Anzahl der Direktkäufe. Wie sich der Markplatz künftig entwickelt, bleibt also eine spannende Frage.