Ab November dieses Jahres wird erstmals eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) vergeben. Was es damit auf sich hat und welche Auswirkungen sie hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neu einzuführende Nummer, die alle wirtschaftlich Tätigen erhalten sollen und die eine eindeutige Identifizierung für steuerliche Zwecke ermöglichen soll. Sie ist bereits seit längerer Zeit in Planung und soll ab November 2024 erstmals vergeben werden. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.

 

Wer bekommt eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll künftig an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben werden.

Dies können sein

– natürliche Personen

– juristische Personen

– Personenvereinigungen

Ab November erhalten zunächst umsatzsteuerpflichtige wirtschaftlich Tätige sowie Kleinunternehmer eine W-IDNr.

Wirtschaftlich Tätige, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten sie voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025.

 

Wie ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer aufgebaut?

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben DE und neun Ziffern und entspricht, soweit vorhanden, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich wird ein weiteres Unterscheidungsmerkmal angehängt, das für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit, für jeden Betrieb oder jede Betriebsstätte individuell zu führen ist und mit 00001 beginnt.

Der Aufbau könnte z.B. sein:

DE123456789-00001

Zunächst soll jedes Unternehmen standardmäßig eine solche W-IdNr. erhalten, die sich ggf. aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer + dem Anhang -00001 zusammensetzt.

Ab 2026 sollen Unternehmen mit verschiedenen wirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. mehreren Betrieben oder Betriebsstätten für diese jeweils ein eigenes Unterscheidungsmerkmal erhalten, bei einem Unternehmen mit zwei Betriebsstätten würde dann eine Betriebsstätte die W-IdNr. DE123456789-00001 und die zweite DE123456789-00002 führen. Über diese Verfahren wird die Behörde noch informieren.

 

Ersetzt die Wirtschafts-Identifikationsnummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nicht durch die Wirtschafts-Identifikationsnummer ersetzt und ist auch in Zukunft zu verwenden.

 

Wie wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben?

Sofern Sie bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, erfolgt keine gesonderte Mitteilung. Hier ist eine öffentliche Bekanntmachung über das Bundessteuerblatt vorgesehen.
Ihre W-IdNr. entspricht dann ab der amtlichen Bekanntmachung zunächst Ihrer um -00001 ergänzten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Wenn Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, Ihnen diese aber nicht mehr bekannt ist oder Sie unsicher sind, ob diese noch gültig ist, können Sie ab November 2024 beim Bundesamt für Steuern Ihre W-Identifikationsnummer erfragen. Hierfür wird eine eigene Internetseite eingerichtet.

Für wirtschaftlich Tätige, die über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, erfolgt die Mitteilung über ELSTER.

Hat die Wirtschafts-Identifikationsnummer Auswirkungen auf Ihre Rechtstexte?

Sie müssen im Impressum entweder die Ust-IdNr. ODER die Wirtschafts-Identifikationsnummer angeben. Wenn Sie bereits über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und diese im Impressum angeben, besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Optional können auch beide Nummern angeben werden.

Sofern Sie jedoch noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, müssen Sie, sobald Ihnen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, aktiv werden und diese im Impressum angeben.
Dies betrifft also z.B. Kleinunternehmer, die bisher ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätig waren.

Fazit:

Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer als weitere Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke eingeführt.

Sobald dies im Bundessteuerblatt verkündet wurde, besitzt jeder Gewerbetreibende mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch eine W-IDNr. Diese entspricht zumindest anfangs der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit der Anlage -00001. Im Impressum muss nur eine von beiden angegeben werden, sodass für Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kein Handlungsbedarf besteht.

Lediglich Kleinunternehmer, die bisher keine Ust-IdNr. hatten, sollten dies ab November 2024 überprüfen, ihre W-IDNr. beim Bundeszentralamt für Steuern ggfs. beantragen und diese im Impressum angeben.