Digitale Inhalte sind nach der seit dem 13.6.2014 geltenden gesetzlichen Definition „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Ob sich diese auf einem Datenträger, beispielsweise einer CD, DVD oder einem USB-Stick befinden oder „unkörperlich“ geliefert werden, etwa via Download oder Streaming, sollte für die Einordnung unter den Begriff unerheblich sein. Seit der Rechtsänderung durch die Verbraucherrechte-Richtlichtlinie am 13.6.2014 gelten für den Verkauf digitaler Inhalte besondere Regelungen.
Unabhängig von der Vertriebsform müssen Händler ihren Kunden neben den allgemeinen Pflichtangaben noch weitere Informationen zur Verfügung stellen. Werden die Daten „unverkörpert“ geliefert, entfällt ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
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