Unter „Beweislast“ verstehen Juristen die Pflicht, eine Behauptung im gerichtlichen Prozess zu belegen. Wird beispielsweise behauptet, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, muss dieser Vertragsschluss auch nachgewiesen werden. Ein solcher Nachweis kann mit den zulässigen Beweismitteln erfolgen.
Der Grundsatz der Beweislast ist, dass derjenige, der eine für ihn positive Tatsache behauptet auch nachweisen muss, dass sie vorliegt. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen (Beweislastumkehr).
Die Beweislast ist innerhalb eines Prozesses dann entscheidend, wenn eine Tatsache nicht bewiesen werden kann, beispielsweise, weil sich ein Zeuge nicht mehr an den genauen Unfallhergang erinnern kann. Dann muss entschieden werden, zu wessen Lasten diese „Nichterweislichkeit“ geht, wer den Prozess also im Zweifel verliert.
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