Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung ab. Für Onlinehändler, die einem Dualen System (z.B. Grüner Punkt) angeschlossen sein müssen, besteht dann die Pflicht, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren.
Die Zentrale Stelle soll den Vollzug und die Kontrolle im Dualen System stärken. Als neue Behörde wurde dazu die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Sitz in Osnabrück gegründet. Ähnlich wie bei der Registrierungspflicht für Online-Händler, die Elektrogeräte vertreiben, müssen der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ Daten übermittelt werden. Die Daten können mittels elektronischen Formulars übermittelt werden und werden online veröffentlicht. So sind sie für jedermann abrufbar, was dem Gesetzgeber, Verbrauchern und Wettbewerbern einfach ermöglicht zu überprüfen, ob die Registrierung erfolgt ist oder nicht. Da auch die Dualen Entsorgungssysteme, bei denen der Händler ggf. gemeldet ist, verpflichtet sind, ihre entsprechenden Daten an die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu übermitteln, ist ein einfacher Datenabgleich möglich, um festzustellen, wer korrekt registriert ist.
Neben Namen und Anschrift sind Online-Händler ab 01.01.2019 verpflichtet folgende Daten zu übermitteln:
- Registrierungsnummer
- Material, Art und Masse der angemeldeten Verpackung
- Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde
- Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.
Unterlässt man die Registrierung und bringt dennoch Verpackungen im Umlauf, können Bußgelder bis zu 100.000€ drohen, und auch Abmahnungen durch die Konkurrenz sind möglich.
Weitere Informationen zur „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ finden Sie hier: