Versand von Tabakwaren und Co.
Zum 01.04.2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren
des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas in Kraft getreten. Das Vertriebsverbot von Tabakwaren wird dadurch beispielsweise auf E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids erweitert.
Online-Händler müssen sicherstellen, dass entsprechende Produkte von Kindern und Jugendlichen weder bestellt noch an sie ausgeliefert werden. Im Webshop kann das über Altersverifikationssysteme erfolgen.
Beim Versand muss sichergestellt werden, dass die Artikel nur an denjenigen übergeben werden, der sie – nach erfolgreicher Altersverifikation – bestellt hat. Wer entsprechende Waren über einen einfachen Paketversand ausliefert, muss aktuell mit Abmahnungen rechnen.