Wirkt sich die Nutzung der ebay-Funktion „Warenkorb“ auf meine Rechtstexte aus?
Ja. Online-Händler sind verpflichtet, anzugeben, über welche einzelnen technischen Schritte ein Kaufvertrag zustande kommt. Diese Kundeninformation findet sich regelmäßig innerhalb der AGB des Verkäufers.
Über die Warenkorbfunktion, die bei ebay seit Herbst 2014 zur Verfügung steht, haben Käufer die Möglichkeit, mehrere Artikel desselben Anbieters oder auch verschiedener Verkäufer gleichzeitig zu erwerben. Wie in diesen Fällen der Vertrag zustande kommt, muss der jeweilige Händler, der diese Funktion anbietet, potenziellen Kunden mitteilen.