Müssen auch gebrauchte Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen sein?
Nein. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse müssen nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind (vgl. Anlage 3 Nr. 14 des Textilkennzeichnungsgesetzes).