Das Gesetz legt fest, dass dem Käufer von Waren, die über das Internet bestellt werden (sog. Fernabsatzvertrag), ein Widerrufsrecht zusteht. Von diesem allgemeinen Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen zu Gunsten des Verkäufers. Bei einigen Waren wäre das Geschäftsmodell des Unternehmers gefährdet, müsste er den Kaufpreis zurückzahlen und die Ware zurück nehmen. In bestimmten Fällen kann er diese nicht erneut (auch nicht ohne Preisnachlass) weiterveräußern. Das betrifft insbesondere schnell verderbliche Waren (Lebensmittel, Schnittblumen). Aber auch Waren, bei denen nicht sichergestellt ist, dass der Kunde nicht ein (kopiertes) Exemplar trotz Widerruf behalten hat (Datenträger, aber auch Datendownload). Ein Widerruf ist daneben bei solchen Verträgen ausgeschlossen, die einen spekulativen Charakter haben (Lotto, Wetten, Warenspekulationen an der Börse). Andernfalls würde allein der Unternehmer das Vertragsrisiko tragen. Ein Widerrufsrecht existiert zudem bei solchen Waren nicht, die speziell für den Kunden angefertigt wurden oder sich durch ihre Aktualität auszeichnen (Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte).
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Kategorie: E-Commerce