Mit der „Verbraucherrechte-Richtlinie“ werden ab dem 13.6.2014 umfangreiche Änderungen innerhalb des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen vorgenommen. Die Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden einander angepasst und die Erfahrungen und Entwicklungen der Rechtsprechung im Gesetzestext verarbeitet.
Ab Inkrafttreten gilt beispielsweise in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Daneben wird der Verkäufer verpflichtet, die Kosten der Warenversendung an den Käufer zu tragen, während der Käufer verpflichtet wird, die Kosten der Rücksendung an den Verkäufer zu tragen, wenn er sein Widerrufsrecht ausübt. Daneben werden weitere Ausnahmetatbestände in das Gesetz eingefügt, bei denen ein Widerrufsrecht nicht gegeben ist.
Es gibt also zahlreiche gesetzliche Änderungen, deren detaillierte Begutachtung die innerhalb des entsprechenden WhitePapers erfolgt.
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