Das deutsche Markenrecht ist im Markengesetz geregelt. Dort ist niedergeschrieben, was man alles als Marke schützen lassen kann. Buchstaben und Zahlen, Wörter und Personennamen, Zeichen und Hörzeichen, etc., die Liste der als Marke schutzfähigen Zeichen ist lang. Haben Sie beispielsweise eine Produktbezeichnung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eintragen lassen, unterliegt diese dem deutschen Markenrechtsschutz. D.h. dass Sie nunmehr vor Zugriffen anderer auf die Benutzung ihrer Marke geschützt sind. Denn als Markeninhaber gehört Ihnen das ausschließliche Recht an der geschützten Marke. Sie allein können entscheiden, ob Sie Ihre Marke verkaufen wollen oder wer Ihre Marke benutzen darf. Benutzt oder kopiert ein anderer Unternehmer Ihre Marke, ohne dass Sie ihm hierfür die Erlaubnis erteilt haben, können Sie gegen diesen einen Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch geltend machen.
« Zurück zum GlossarMarkenrecht
Kategorie: E-Commerce