Das deutsche Markengesetz wurde zum Schutz von Marken geschaffen. Um eine Marke durch dieses Gesetz schützen zu lassen, kann man diese in das Register des deutschen Patent- und Markenamts eintragen lassen. Es gibt zwar noch andere Wege, sich eine Marke schützen zu lassen, dieses ist aber wohl die bekannteste und gängigste Variante. Sie fragen sich nun, was Sie sich denn alles schützen lassen können? Nun, die Liste der als Marke schutzfähigen Zeichen ist lang. Buchstaben und Zahlen, Wörter und Personennamen, Zeichen und Hörzeichen, etc. fallen hierunter. Wie so oft gibt es natürlich auch hier diverse Ausnahmen von Dingen, die nicht geschützt werden können. Wichtig für Sie ist, dass wenn Sie Ihre Marke haben schützen lassen, diese dem deutschen Markengesetz unterliegt und Sie sich immer wieder darauf berufen können, sobald jemand versucht, Ihre Marke zu kopieren oder nachzuahmen. Dies kann ein sehr beruhigendes Gefühl sein, wenn Sie gerade eine sehr gute Geschäftsidee hatten und nicht möchten, dass Ihre Konkurrenz auf den gleichen Wagen aufspringt.
« Zurück zum GlossarMarkengesetz (MarkenG)
Kategorie: E-Commerce