Shop-Betreiber, die unberechtigt Bilder genutzt haben, müssen diese vollständig löschen (lassen)
Händler, die wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial urheberrechtlich abgemahnt wurden, müssen dafür sorgen, dass die betreffenden Bilder tatsächlich nicht mehr im Internet verfügbar sind. Andernfalls riskieren sie, vom Rechteinhaber erneut auf Unterlassen, Schadenersatz und sogar auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden. Was die Abgemahnten in diesem Zusammenhang zu tun haben, wurde aktuell von Gerichten konkretisiert.