Aktuelle BGH-Entscheidung: Vorsicht bei der Erstellung von Produktbildern
Produktbilder gehören zum Standard eines Onlineshops. Sie abmahnsicher zu verwenden ist aber umso schwieriger. Wer fremde Bilder nutzt, läuft Gefahr, vom Urheber abgemahnt zu werden, weil er die Nutzung nicht erlaubt hat. Wer eigene Bilder erstellt, muss zum einen aufpassen, dass darauf der gesamte Lieferumfang zu sehen ist oder muss entsprechend klarstellende Hinweise angeben (siehe Beitrag zum LG Arnsberg). Zum anderen kann ihm aber auch der Hintergrund des Fotos zum Verhängnis werden, wie kürzlich der BGH entschieden hat.