LG Arnsberg: „Anhängen“ an bestehende Amazon-Angebote bleibt abmahngefährdet
Ein aktuelles Urteil des LG Arnsberg dürfte das Leben von Amazon-Händlern, die sich an bereits bestehende Angebote „anhängen“, weiter erschweren. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Produktbild, das mehr als den Lieferumfang anzeigt, Verbraucher täuscht und deshalb wettbewerbswidrig ist, obwohl der Händler angibt, welche Komponenten im Preis enthalten bzw. nicht enthalten sind Die Antwort der Richter: Ja!