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Viele Amazon-Händler erhalten derzeit Nachrichten von Amazon über das bevorstehende Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Ab dem 13.12.2024 gelten die Pflichten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Genaue Informationen hier zu erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie Amazon hier informiert und was hier umgesetzt werden muss erfahren Sie im folgenden Beitrag

Die Verordnung betrifft hauptsächlich Non-Food-Produkte in der EU und Nordirland. Folgende Produkte sind von der Verordnung ausgenommen

– Human- und Tierarzneimittel
– Lebens- und Futtermittel
– lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
– Pflanzenschutzmittel
– Transportmittel und Luftfahrzeuge
– Antiquitäten

 

Die wichtigsten Anforderungen der GPSR werden sein

– Alle Produkte müssen die Anforderungen an Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit erfüllen.
– Benennung einer verantwortlichen Person in der EU für diese Produkte sowie Benennung des Herstellers und ggf. des Importeurs (mit Kontaktdaten) und Angabe dieser Daten im Online-Angebot.
– Kennzeichnung des Produkts (oder der Verpackung) mit der Typ-, Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Element zur Identifizierung des Produkts.
– Kennzeichnung des Produkts (oder der Verpackung) mit Warn- und Sicherheitshinweisen in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
– Sicherstellen, dass diese Informationen für den Verbraucher gut sichtbar und lesbar sind.
– Anzeige der Dokumente oder Bilder mit den Warn- und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verkaufslandes in Online-Listings.

 

Eine verantwortliche Person kann der Hersteller, ein Importeur, ein bevollmächtigter Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister in der EU sein.

Darstellung im Amazon-Angebot:

In der Verkäuferzentrale können Sie unter „Produktsicherheit und Konformität“ in der Bildvariante Bilder mit Warn- oder Sicherheitshinweisen, Kennzeichnungen etc. hochladen. Hier empfiehlt es sich, alle Seiten der Produktverpackung mit den entsprechenden Hinweisen abzufotografieren oder abzubilden.

Auch Amazon hat einigen Händlern folgende Nachricht zukommen lassen:

Guten Tag!
Es gibt ein neues Widget, um Ihnen bei der Compliance mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) für die meisten Nicht-Lebensmittelprodukte zu helfen, die in den Amazon Stores in der EU zum Verkauf angeboten werden.
Das Widget unterstützt Sie dabei, die verantwortliche Person in der EU bzw. den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers für jede Ihrer Marken anzugeben.
Wenn Sie in mehr als einem EU-Store verkaufen, müssen Sie die Informationen für jeden Store separat angeben, auch wenn die Informationen identisch sind.
Nachdem die Daten für die verantwortliche Person überprüft wurden, werden diese Informationen innerhalb von 24 Stunden auf den entsprechenden Produktdetailseiten angezeigt.
Ab dem zweiten Halbjahr 2024 werden wir auch Herstellerinformationen anzeigen, sobald diese überprüft wurden.
Ihre Angebote werden möglicherweise entfernt, sobald die Verordnung zum 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, wenn sie nicht über die erforderlichen Informationen zur verantwortlichen Person und zum Hersteller verfügen.
Weitere Informationen zum Widget finden Sie unter Übermittlung von Informationen zu verantwortlicher Person und Hersteller.
Weitere Informationen zu dieser Verordnung finden Sie unter Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).
Amazon Services Europe“

Das neue Widget ist im Vendor Central unter Artikel ->Einhalten von Richtlinien zur Produktsicherheit („Compliance“) verwalten -> Informationen zu Compliance hinzufügen zu finden. Dort werden die Daten einmalig für die gesamte Marke hochgeladen.  Es ist wichtig zu überprüfen, ob alle ASINs der Marke korrekt zugeordnet sind.

Amazon empfiehlt, die Anforderungen so früh wie möglich umzusetzen, da nicht konforme Produkte oder fehlende Angaben ab dem Stichtag zur Entfernung der Produkte von der Plattform führen können.

 

Fazit:

Die Pflichten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR gelten ab dem 13.12.2024 in Kraft, wie Amazon auch bereits informiert, werden dadurch neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten eingeführt.
Amazon-Händler sollten sich rechtzeitig bemühen, die entsprechenden Informationen im Widget von Amazon zu hinterlegen, um zu verhindern, dass betroffene Produkte am Stichtag entfernt werden.

Auch auf anderen Plattformen wird es hierdurch zu neuen Pflichten kommen, die Informationsseite von eBay finden Sie hier, eBay will im Juli näher dazu informieren:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/verordnung-produktsicherheit

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