Fernabsatz – Protected Shops https://www.protectedshops.de rechtssichere AGB für Onlineshops Tue, 01 Oct 2024 09:11:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.protectedshops.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/10/cropped-ProtectedShops_Logo_Siegel_512x512-32x32.png Fernabsatz – Protected Shops https://www.protectedshops.de 32 32 OLG Brandenburg: Vorkonfiguration eines Laptops führt nicht zu Widerrufsausschluss https://www.protectedshops.de/infothek/urteile/olg-brandenburg-vorkonfiguration-eines-laptops-fuehrt-nicht-zu-widerrufsausschluss Tue, 01 Oct 2024 11:11:38 +0000 https://www.protectedshops.de/?p=6573     Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte. In einem aktuellen Urteil (OLG Brandenburg Urteil vom 16.07.2024 – 7 U 133/23) urteilten die Richter, ob eine Vorkonfiguration eines Laptops eine Maßanfertigung ist womit das Widerrufsrecht ausgeschlossen wäre. Näheres zu dieser Entscheidung erfahren Sie im folgenden Beitrag Widerrufsrechts-Ausnahme bei Maßanfertigung. Grundsätzlich steht [...]

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Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte.
In einem aktuellen Urteil (OLG Brandenburg Urteil vom 16.07.2024 – 7 U 133/23) urteilten die Richter, ob eine Vorkonfiguration eines Laptops eine Maßanfertigung ist womit das Widerrufsrecht ausgeschlossen wäre.
Näheres zu dieser Entscheidung erfahren Sie im folgenden Beitrag

Widerrufsrechts-Ausnahme bei Maßanfertigung.

Grundsätzlich steht Verbrauchern im Onlinehandel stets ein Widerrufsrecht zu.

Jedoch gibt es eine Reihe von Ausnahme Tatbeständen für Waren, für welche das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt.

Eine davon  bestimmt, dass das Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, nicht besteht.

Sinn der Regelung ist, dass der Onlinehändler nicht gezwungen sein soll, Ware zurückzunehmen, die für ihn auf Grund der Maßanfertigung un- bzw. schwer verkäuflich ist
Während dies etwa bei einer Messergravierung mit Vor und Nachnamen des Käufers klar der Fall ist sind andere Konstellationen schwerer zu erfassen.

 

Ein aktuelles Urteil des OLG Brandenburg gibt hier etwas Klarheit beim Verkauf von vorkonfigurierten Laptops.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger ein hochpreisiges Apple Notebook bei eBay erworben.
Er hatte dies auf der Angebotsseite bei eBay konfiguriert und dabei eine persönliche Auswahl über Prozessor, Arbeitsspeicher, Festplattenkapazität und Grafikkarte getroffen.
Dabei gilt bei Apple Macbooks konstruktionsbedingt, dass verbaute Komponenten nicht ohne Beschädigung wieder entnommen werden können.
Der Kläger wählte für alles die leistungsstärkste Variante, nach Erhalt der Ware sandte er es zurück und wiederrief im Anschluss per E-Mail den Kauf.

Der beklagte Onlinehändler lehnte den Widerruf unter Berufung auf die oben genannte Ausnahme für maßangefertigte Waren ab.
Hiergegen klagte der Kläger zunächst vor dem Landgericht Potsdam, dass die Klage abwies und auf Widerklage des Beklagten den Annahmeverzug des Klägers feststellte.
Das Gericht sah die Ausnahme erfüllt. Zwar könne ein Widerrufsrecht bestehen, wenn eine Anfertigung aus verschiedenen Komponenten rückgängig gemacht werden könne, dies sei jedoch vorliegend nicht der Fall.

Hier gegen legte der Kläger Berufung ein.

Das darüber urteilende OLG Brandenburg hatte eine andere Rechtsauffassung als die Vorinstanz.
Sie sah die Ausnahme für maßangefertigte Produkte nicht einschlägig.
Denn es handele sich hier um kein Produkt, welches erst hergestellt wird nach dem der Verbraucher dieses konfiguriert hat.
Es würde vom Hersteller in verschiedenen Varianten produziert. Ob das Notebook von Apple tatsächlich erst auf konkrete Bestellung angefertigt wird sei nicht relevant, denn sonst könne mit nachfrageorientierter Produktion das Widerrufsrecht eingeschränkt werden.
Entscheidend sei, dass das Notebook nicht individuell vom Verbraucher konfiguriert wird, sondern serienmäßig in bestimmter Bauart hergestellt würde und lediglich in den Komponenten Arbeitsspeicher, Prozessor, Grafikkarte und Festplatte modifiziert wird.
Dies sei nicht vergleichbar mit maßgefertigten Textilien und Möbelstücken.
Der Umstand, dass einzelne Konfigurationen nur selten zusammengestellt würden und somit zu schwer verkäuflichen Ladenhütern mutieren stände dem nicht entgegen, dies sei das Unternehmerische Risiko bei Verkauf von solchen in verschiedenen Varianten herstellten Produkten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Onlinehändler könnte noch Revision einlegen.

Fazit:

Zwar ist das Widerrufsrecht für Waren, welche speziell für den Verbraucher maßangefertigt sind, ausgeschlossen, nach dem Urteil des OLG Brandenburg gilt dies jedoch nicht für Waren, wo der Kunde sich zwischen verschiedenen Standardvarianten entscheidet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, möglicherweise wird sich der BGH in der Zukunft dem Fall noch annehmen, dennoch sind Onlinehändler gut beraten sich nicht vorschnell auf die Widerrufsausnahme zur Maßanfertigung zu berufen.

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