Mit Einführung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) treten für Online-Händler zahlreiche Änderungen in Kraft. Viele davon machen eine Anpassung der Online-Shops erforderlich, insbesondere innerhalb von Informations- und Belehrungstexten, wie zum Beispiel der Widerrufsbelehrung. Mit einem Praxis-Whitepaper gibt die Protected Shops GmbH, in Zusammenarbeit mit shopanbieter.de, plentymarkets GmbH und Shopware AG einen leicht verständlichen Überblick über die relevanten Gesetzesänderungen ab dem 13.06.2014. Schnellübersichten und konkrete Handlungsempfehlungen runden das Whitepaper zu einem wertvollen Ratgeber ab

 

München, 18.02.2014: Nach wie vor gibt es kaum etwas im E-Commerce, das die Gemüter so erhitzt, wie das Thema Abmahnungen. Immerhin geben in Studien mehr als die Hälfte der befragten Onlinehändler an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal abgemahnt worden zu sein. Als häufigste Abmahnbegründungen gelten dabei Fehler beim Widerrufsrecht und dem Wettbewerbsrecht allgemein. Während durch unzählige Urteile in der Vergangenheit Rechtssicherheit für die Widerrufsbelehrung nach „altem Recht“ generiert wurde, müssen solche klärenden Entscheidungen nun erst wieder neu ergehen.

Denn die EU hat durch die Erstellung ihrer Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) nun neue einheitliche Vorgaben für den europäischen E-Commerce geschaffen. Dabei hat sich der europäische Gesetzgeber neben seinem Anspruch an einen möglichst hohen Verbraucherschutz auch an den Bedürfnissen der Unternehmer orientiert: Neben weiteren verbraucherschützenden Regelungen werden zu Gunsten der Online-Händler auch solche eingefügt, die sie beim Betrieb ihres Unternehmens unterstützen sollen.

Andere Schutzvorschriften aus älteren Richtlinien wurden sogar gelockert, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu schaffen. Die für Online-Händler relevantesten Änderungen sind die des Widerrufsrechts im Fernabsatz bei Verträgen mit Verbrauchern. Daneben sind aber auch die Neuregelungen zu den Informationspflichten und anderen Vorschriften bei Verbraucherverträgen zu beachten. Erleichterungen gibt es bei der Pflicht zur Preisangabe.

Markus Kluge, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH, sieht die Einführung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dennoch mit etwas gemischten Gefühlen: „Die Einführung von EU-weit einheitlichen Rechtsgrundlagen ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Dennoch steht zu befürchten, dass sich hier wieder Lücken für Abmahnungen auftun, welche erst nach und nach von der Rechtsprechung geschlossen werden können. Es ist daher quasi

 Pflicht eines jeden Online-Händlers sich mit den kommenden Änderungen auseinanderzusetzen und entsprechend vorzubereiten.

Kostenloser Ratgeber gibt konkrete Handlungsanweisungen

Welche Änderungen im Online-Handel zwingend zu beachten und welche Fallstricke zu erwarten sind, erläutert nun ein kostenloses Whitepaper von Protected Shops GmbH, in Zusammenarbeit mit shopanbieter.de, plentymarkets GmbH und Shopware AG.

Der Ratgeber „Neue rechtliche Spielregeln im Onlinevertrieb: Das ändert sich für Onlinehändler 2014“ gibt mit seinen praxisorientierten Schnellübersichten nicht nur einen umfassenden Überblick, sondern auch konkrete Handlungsanweisungen an die Hand. Das Whitepaper steht allen Interessierten kostenlos unter www.protectedshops.de/neues-verbraucherrecht zur Verfügung.

Über die Protected Shops GmbH

Protected Shops steht mit Geschäftsführer Markus Kluge für Sicherheit im Online-Business. Mit über 6.500 Shops sind wir einer der führenden Seller im Bereich der juristischen Texte für den Online-Handel. Wir unterstützen Händler durch rechtssichere Gestaltung ihrer Shops bei einem abmahnfreien Handel. Nicht nur der eigene Onlineshop ist geschützt, wir bieten auch die Rechtstexte für eBay, Amazon und Yatego an. Alle anwaltlich erstellten Rechtstextkombinationen werden bei Änderung der Rechtslage automatisch und kostenfrei angepasst. Für die Richtigkeit der Rechtstexte stehen wir ein. Sollte es wegen unserer Texte zu einer Abmahnung kommen, übernehmen wir die Kosten.

Kontakt

Protected Shops GmbH
Jillian Bowman
Theresienhöhe 26
D-80339 München

Tel: 089-72989050| Fax: 089-7298905130

Web: https://www.protectedshops.de|Email: presse@protectedshops.de

Über die plentymarkets GmbH

plentymarkets ist eine E-Commerce-Komplettlösung, die Warenwirtschaft mit Shopsystem und Multichannel verbindet. Dank umfangreicher Funktionen und Schnittstellen entlang der gesamten E-Commerce-Wertschöpfungskette lässt sich mit der online-basierten Software der gesamte Workflow im Online-Handel voll automatisiert abbilden. Zudem verfügt plentymarkets neben dem eigenen Webshop über Anbindungen zu allen relevanten Marktplätzen und ermöglicht Händlern so die gleichzeitige Erschließung einer Vielzahl an Verkaufskanälen. Die Software ist bereits bei mehr als 3.000 Unternehmen im Einsatz, wird von den mehr als 100 Mitarbeitern der plentymarkets GmbH supported und kontinuierlich entsprechend der Anforderungen des Marktes weiterentwickelt.

 

Über die Shopware AG

Die shopware AG ist ein deutscher Softwarehersteller für Online-Shopsysteme. Gegründet im Jahr 2000, konzentriert sich das Unternehmen mit seinen 60 Mitarbeitern derzeit auf sein Kernprodukt Shopware 4, eine neuartige und führende Shopsoftware für Unternehmen und Online Shops jeglicher Größe. Mit aktuell mehr als 18000 Kunden und über 600 Vertriebspartnern ist die shopware AG einer der erfolgreichsten Hersteller von Shopsoftware und außerdem einer der größten Innovationstreiber im deutschen eCommerce. Als Aktiengesellschaft ist das Unternehmen zu 100 Prozent inhabergeführt, unabhängig, eigenkapitalfinanziert und gewährleistet somit ein hohes Maß an Flexibilität. Die shopware AG ist außerdem Betreiber von „bepado“, einem Marktplatz-Projekt zur Vernetzung von Shopbetreibern und Lieferanten, das seit Juli 2013 für Aufmerksamkeit sorgt.