Damoklesschwert im Online-Handel: neues zum Thema Abmahnungen

markus

Liebe Leserinnen und Leser,

vor allem im deutschen Online-Handel gehören Abmahnungen zum täglichen Geschäft der Shop-Betreiber. Ein Anlass für uns, Sie über neue Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema zu informieren.

Zwei Nordrhein-Westfälische Oberlandesgerichte haben sich mit der Frage zu Reaktionsmöglichkeiten auf ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben befasst und - möglicherweise - Weichen für die Zukunft gestellt. Das betrifft zum einen die notarielle Unterwerfungserklärung als Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung (OLG Köln), zum anderen die Verteidigung gegen unberechtigte - weil rechtsmissbräuchliche – Abmahnungen (OLG Düsseldorf).

Ob sich der Geschäftsbetrieb durch die aktuellen Urteile für Shop-Betreiber vereinfachen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Weniger relevant sind Abmahnungen im europäischen Ausland. Wer seine Waren auch dort anbieten möchte, kann sich die bewährten abmahnsicheren Rechtstexte der Protected Shops GmbH nun auch für den Verkauf im europäischen Ausland generieren lassen.

 

Themenüberblick:

  • Aktuelles
  • Sie haben Fragen. Wir antworten!
  • Notarielle Unterwerfungserklärung: Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung und richterlichem Verbot?
  • OLG Düsseldorf, die Erste: Indizien genügen für Nachweis des Rechtsmissbrauchs
  • OLG Düsseldorf, die Zweite: Das Ende überhöhter Rechtsanwaltsgebühren?!
  • Partnerinterview mit Mario Zanier von xt:Commerce

 

Ihr Markus Kluge

 


 Aktuelles

Jetzt auch abmahnsicher im europäischen Ausland verkaufen

Die Protected Shops GmbH hat ihr Angebot erweitert und stellt ab sofort abmahnsichere Rechtstexte für den Warenverkauf im europäischen Ausland zur Verfügung. AGB, Widerrufsbelehrung und Co können nun auch für den Online-Handel in der Schweiz und in Österreich individuell generiert werden. Der Verkauf über Amazon und eBay wird sogar europaweit abgesichert. Mehr dazu erfahren Sie hier.


Sie haben Fragen? Wir antworten!

In der Rubrik „Sie haben Fragen? Wir Antworten!“ haben Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen, die wir Ihnen nicht nur im nächsten Newsletter, sondern auch in unseren FAQ beantworten. Mit den folgenden 2 Fragen haben wir uns aktuell befasst:

1) Ist die Angabe „Versandkosten auf Anfrage“ zulässig?

Nein! Sowohl die Preisangabenverordnung (PAngV) als auch das Einführungsgesetz zum BGB (EG BGB) verlangen, dass Unternehmer nicht nur darauf hinweisen, dass „zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten“ anfallen, sondern auch deren Höhe angeben...

Mehr erfahren Sie hier

2) Muss der Verbraucher die Kenntnisnahme der Shop-AGB durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox bestätigen?

Nein! Der Online-Händler, der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in seinem Webshop verwendet, muss aber sicherstellen, dass seine Kunden die Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben. Und zwar bevor sie einen Kaufvertrag abschließen.

 Mehr erfahren Sie hier


Notarielle Unterwerfungserklärung: Alternative zur strafbewehrten Unterlassungserklärung und richterlichem Verbot?

Mit Abmahnungen werden die Adressaten aufgefordert, - vermeintliche - Rechtsverletzungen abzustellen. Zudem soll verhindert werden, dass der Verstoß in Zukunft erneut begangen wird. Bisher gab es zum Ausschluss dieser Wiederholungsgefahr zwei gängige Methoden: die Abgabe einer – vertraglichen – strafbewehrten Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verbot. Seit einiger Zeit wird eine weitere Möglichkeit diskutiert, die sich offensichtlich noch vor ihrer Durchsetzung schon wieder erledigt hat: die notarielle Unterwerfungserklärung. Was Sie zu dem Thema wissen müssen, erfahren Sie hier.


OLG Düsseldorf, die Erste: Indizien genügen für Nachweis des Rechtsmissbrauchs

Mit einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf wohl Weichen für künftige Abmahnungen gestellt. Ob diese sich als Fluch oder Segen für die Abgemahnten herausstellen werden, bleibt abzuwarten. Der erste Teil unserer Rezension befasst sich mit dem Umfang der Beweispflicht für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Abmahners. Mehr dazu.


OLG Düsseldorf, die Zweite: Das Ende überhöhter Rechtsanwaltsgebühren?!

Im zweiten Teil unsere Urteilsrezension geht es um die Folgen der Streitwertreduzierung durch das OLG. Sie könnte zu verringerten Gerichts- und Anwaltskosten führen. Zum Beitrag!


Interview mit Mario Zanier von der Firma xt:Commerce

Wir freuen uns, mit xt:Commerce einen starken Partner gewonnen zu haben. Im Interview berichtet Mario Zanier Partnermanager von der Firma xt:Commerce, etwas über den Werdegang im E-Commerce sowie spannende und neue Tools für die Zukunft. Zum Interview

 

Mit uns sind Sie stets abmahnfrei, sorgenfrei und sicher.


Ihre Protected Shops GmbH

 
 
 

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