Muss ich in meinem Webshop einen Hinweis auf die Verpackungsverordnung vorhalten?
Muss ich in meinem Webshop einen Hinweis auf die Verpackungsverordnung vorhalten?
Muss ich in meinem Webshop einen Hinweis auf die Verpackungsverordnung vorhalten?
Um die Sicherheit des Bezahlens im Internet zu erhöhen, hat der europäische Gesetzgeber die Zahlungsdiensterichtlinie überarbeitet. Die neuen Vorschriften (PSD2) sind nach förmlicher Verabschiedung durch den Europäischen Rat und der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt innerhalb von 2 Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Bis es soweit ist, gelten seit dem 5.11.2015 in Deutschland Übergangsvorschriften.
Im Gegensatz zum stationären Handel ist für den potenziellen Käufer beim Online-Shopping nicht offenkundig, ob der von ihm gewünschte Artikel noch vorrätig ist oder nicht. Er muss sich diesbezüglich auf die Angaben des Shop-Betreibers verlassen. Für Online-Händler stellt diese Information jedoch eine potenzielle Abmahnquelle dar, wie aktuelle Fälle zeigen.
Muss die WEEE-Nummer auf meiner Webseite angeben werden, z.B. im Impressum? (Update vom 28.10.2015)
Wie funktioniert das mit der Haftungsübernahmegarantie?
Wirkt sich die Nutzung der ebay-Funktion „Warenkorb“ auf meine Rechtstexte aus?
Online-Marktplätze sind beliebt bei Online-Händlern. Vielfach werden sie als Einstieg in den E-Commerce genutzt. Wie unsere Umfrage, die wir vor einigen Monaten durchgeführt haben, ergeben hat, steht ebay an erster Stelle. Die Auktionsplattform hält jedoch einige juristische Fallstricke bereit, die schnell teuer werden können; so etwa beim vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion. Mit einem derartigen Fall musste sich aktuell der BGH befassen, der deutliche Worte gefunden hat.
Darf ich mehrere Varianten für den Beginn der Widerrufsfrist in meine Widerrufsbelehrung aufnehmen?
Seit dem 25. Juli 2015 gilt das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), das bereits im Vorfeld heiß diskutiert wurde. Was innerhalb dieser Diskussionen meist unbeachtet geblieben ist, sind die neuen Pflichten, die Telemedienanbieter seit Inkrafttreten einzuhalten haben. Davon betroffen sind auch Online-Händler.
Das neue ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Spätestens ab dem 24.07.2016 müssen Online-Händler Elektroaltgeräte zurücknehmen. Dazu müssen entsprechende Rücknahmestellen eingerichtet werden. Wie die Betroffenen ihrer neuen Pflicht in der Praxis nachkommen können, muss sich erst zeigen.